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Piloten private Krankenversicherung

PKV für Piloten und anderes fliegendes Personal

Angestellte Piloten oder anderes fliegendes Personal, das die Voraussetzung für die private Krankenversicherung erfüllt, kann auch in der PKV aufgenommen werden. Die Versicherer sind davon allerdings nicht alle angetan. Die eigenverantwortlich zusammengestellten Annahmerichtlinien besagen oft, daß Piloten nicht angenommen werden.

Oder sie werden zwar angenommen, haben aber Einschränkungen im Krankentagegeld. Dies rührt daher, daß ein Pilot aufgrund der strengen Anforderungen evt. flugunfähig ist, aber gemäß den Richtlinien der PKV nicht so krank ist, daß er als arbeitsunfähig gilt. Gleichwohl will er ein Tagegeld haben, wenn er nicht gerade - statt heimgeschickt zu werden - für Dienste am Boden eingesetzt wird.

Im Idealfall nimmt man eine PKV, bei der Tagegeld-Anspruch auch bei Flugunfähigkeit gilt.





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